DerVerwaltungsrat lädt die Aktionäre zur Ordentlichen Hauptversammlung des Unternehmens ein, die am 28. April 2010 um 17 Uhr auf dem Hauptsitz gehalten wird.
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Um an der Jahreshauptversammlung teilnehmen zu können, sind die Aktieninhaber aufgefordert, die Bestimmungen von Artikel 29 der Satzung einzuhalten.
Die Inhaber der Namenpapiere, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, müssen ihre Absicht dem Verwaltungsrat spätestens bis zum 22. April 2010 schriftlich mitgeteilt sowie angeben haben, für welche Anzahl von Aktien sie an den Versammlungen teilnehmen möchten.
Die Besitzer von Inhaberaktien, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, müssen ihre Inhaberpapiere spätestens am 22. April 2010 am Schalter einer anerkannten Bankinstitution abgegeben haben. Sie werden aufgrund der Vorlegung des Depotbelegs zur Hauptversammlung zugelassen.
Die Inhaber von entmaterialisierten Papieren müssen bis spätestens 22. April 2010 an den Schaltern einer anerkannten Bankinstitution entweder ein durch einen anerkannten Buchführer oder ein durch eine Liquidationseinrichtung ausgestelltes Attest abgeben, indem die Nichtverfügbarkeit der Aktien für die Hauptversammlung bestätigt wird.
Die Inhaber der Aktien können sich auf der Hauptversammlung von einem Bevollmächtigen vertreten lassen, indem sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen, die mit dem Exemplar übereinstimmt, das am Hauptsitz vorliegt. Diese Vollmachten müssen spätestens am 22. April 2010 bei einer anerkannten Bankinstitution oder auf dem Hauptsitz des Unternehmens abgegeben werden.
Nach Vorlegung und Genehmigung des Depotbelegs wird eine Eintrittskarte ausgestellt, die die Teilnahme an der Versammlung erlaubt.
Die Jahresbroschüre, der Optionsplan und der Entwurf des Jahresabschlusses sind am Hauptsitz des Unternehmens verfügbar.
Der Verwaltungsrat